Nutzungsbedingungen

Für die Nutzung und Verwaltung der Virtualbadge.io Software.
Zuletzt aktualisiert am 09. Juni 2026.

Präambel  

(A)      FutureNext GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 736146 – nachfolgend: der „Lizenzgeber“) ist ein Unternehmen, das cloudbasierte Softwarelösungen zur Erstellung, Verwaltung und Bereitstellung digitaler Badges und Zertifikate entwickelt und betreibt.
(B)      Die Software ermöglicht es dem Kunden, für eigene Zwecke digitale Badges und Zertifikate zu erstellen, zu verwalten und Dritten zugänglich zu machen.
(C)      Der Kunde beabsichtigt, die Software im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit zu nutzen, insbesondere zur Erstellung und Verwaltung von digitalen Nachweisen für Veranstaltungen, Kurse, Zertifizierungen oder vergleichbare Zwecke.

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt:

1.        Vertragsgegenstand

1.1.    Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung einer cloudbasierten Softwarelösung zur Erstellung, Verwaltung und Bereitstellung digitaler Badges und Zertifikate unter der Marke Virtualbadge.io (nachfolgend: „Software“) über das Internet.
1.2.    Der Lizenzgeber stellt dem Kunden die Software für die Dauer des jeweiligen Einzelauftrags zur Nutzung bereit. Eine Überlassung der Software zur dauerhaften Nutzung erfolgt nicht.
1.3.    Individuelle Leistungen, insbesondere Anpassungen (z. B. Branding), Schulungen oder Beratungsleistungen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
1.4.    Der Lizenzgeber erbringt keine Zertifizierungs-, Prüfungs- oder Validierungsleistungen. Die Software dient ausschließlich als technisches Werkzeug zur Erstellung und Verwaltung von Badges und/oder Zertifikaten.
1.5.    Die Vertragsbeziehung besteht ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Kunden. Zu Dritten, denen der Kunde digitale Badges oder Zertifikate zur Verfügung stellt, wird keine Vertragsbeziehung begründet; sie werden auch nicht in den Schutzbereich dieses Vertrags einbezogen.  

2.        Geltungsbereich

2.1.    Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Lizenzgeber und dem Kunden über die Nutzung der Software, wenn nicht in dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
2.2.    Anderweitige Vereinbarungen (z.B. Rahmenverträge, Einzelaufträge oder Order Forms) gehen diesen Nutzungsbedingungen nur vor, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist.
2.3.    AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn sie im jeweiligen Angebot oder anderen Unterlagen in Bezug genommen oder übersandt werden. Hilfsweise wird der Geltung dieser AGB schon jetzt widersprochen.

3.        Nutzungsrechte

3.1.    Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software für die vereinbarte Dauer bzw. im vereinbarten Umfang zu nutzen.
3.2.    Der Kunde ist berechtigt, die Software zur Erstellung, Verwaltung und Bereitstellung von Badges und Zertifikaten für Dritte zu verwenden. Die Nutzung ist auf eigene geschäftliche Zwecke des Kunden beschränkt.
3.3.    Eine Nutzung für Dritte, insbesondere im Wege des Weitervertriebs, der Unterlizenzierung oder als Plattform für Dritte, ist unzulässig.
3.4.    Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu verändern, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist.

4.        Zugangs- und Accountregelungen

4.1.    Die Nutzung der Software setzt die Einrichtung eines Kundenkontos voraus. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen.
4.2.    Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Zugangs zu treffen. Der Kunde hat den Lizenzgeber unverzüglich über jede unbefugte Nutzung zu informieren.
4.3.    Alle Handlungen, die unter dem Kundenkonto vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet.

5.        Pflichten des Kunden

5.1.    Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und Übereinstimmung der jeweils geltenden vertraglichen Regelungen zu nutzen.
5.2.    Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
5.2.1.      die Software vor unbefugtem Zugriff zu schützen,
5.2.2.      die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen durch seine Mitarbeiter undsonstige Nutzer sicherzustellen,
5.2.3.      keine rechtswidrigen Inhalte über die Software zu verarbeiten oder zu verbreiten,
5.2.4.      die Rechte Dritter zu wahren.
5.2.5.      die Software nicht zur Erstellung oder Verbreitung von Inhalten zu nutzen, die diskriminierend, hetzerisch, belästigend oder gewaltverherrlichend sind oder zu körperlicher Gewalt aufrufen, sowie nicht für rechtswidrige, jugendgefährdende oder rechtsverletzende Zwecke.
5.3.    Der Kunde ist für sämtliche Inhalte, die er über die Software verarbeitet oder bereitstellt, allein verantwortlich.

6.        Inhalte der Badges und Zertifikate

6.1.    Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der durch den Kunden erstellten Badges oder Zertifikate. Der Lizenzgeber schuldet keine Prüfung der Inhalte.
6.2.    Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verwendung von Zugangsdaten, Tokens und sonstigen Zugriffsmöglichkeiten für die erstellten Badges oder Zertifikate verantwortlich.
6.3.    Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für die Anerkennung oder Akzeptanz von Zertifikaten oder Badges durch Dritte, es sei denn im Einzelvertrag wird etwas anderes vereinbart.

7.        Verfügbarkeit und Betrieb

7.1.    Der Lizenzgeber stellt die Software im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung.
7.2.    Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit ist nichtgeschuldet.
7.3.    Der Lizenzgeber ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen sowie die Software vorübergehend einzuschränken oder einzustellen, soweit dies erforderlich ist.
7.4.    Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software jederzeit weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu ändern, sofern die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben.
7.5.    Voraussetzung für die Nutzung der Software ist ein internetfähiges Endgerät mit einem aktuellen, gängigen Webbrowser in seiner jeweils neuesten Version (z. B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Apple Safari) sowie eine stabile Internetverbindung.

8.        Vergütung, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung

8.1.    Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag.
8.2.    Soweit der Einzelauftrag nichts anderes bestimmt, gilt Folgendes:
8.2.1.      Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
8.2.2.      Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail.
8.2.3.      Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.2.4.      Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zahlt.
8.2.5.      Der Lizenzgeber ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die Leistungen vorübergehend einzuschränken oder den Zugang zur Software zu sperren, sofern der Kunde zuvor unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung aufgefordert wurde.
8.2.6.      Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

9.        Erstattungen

9.1.    Kündigt der Lizenzgeber einen kostenpflichtigen Vertrag ohne wichtigen Grund, erstattet der Lizenzgeber dem Kunden den anteiligen Betrag der für den laufenden Abrechnungszeitraum im Voraus gezahlten Vergütung, der auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfällt.
9.2.    In allen übrigen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Rückvergütung. Dies gilt insbesondere, wenn der Zugang zur Software aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund eingeschränkt oder gesperrt oder der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt wird.
9.3.    Verlängert sich der Vertrag mangels fristgerechter Kündigung automatisch (Ziff. 16.4), wird eine für den laufenden oder den verlängerten Abrechnungszeitraum im Voraus gezahlte Vergütung nicht erstattet; dies gilt auch, wenn der Kunde die Software innerhalb dieses Zeitraums nicht oder nur teilweise genutzt hat. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie zwingende gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.

10.        Unterauftragnehmer / Drittanbieter

10.1.    Der Lizenzgeber ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen ganz oder teilweise Dritte (Unterauftragnehmer) einzusetzen.
10.2.    Der Lizenzgeber bleibt auch bei Einsatz von Subunternehmern für die vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Kunden verantwortlich.
10.3.    Der Lizenzgeber wird Subunternehmer sorgfältig auswählen und – soweit rechtlich erforderlich – vertraglich zur Einhaltung der wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag verpflichten
10.4.    Soweit Unterauftragnehmer im Rahmen einer Auftragsverarbeitung eingesetzt werden, erfolgt dies im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
10.5.    Vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Regelungen bedarf es keiner Zustimmung des Kunden zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
10.6.    Der Lizenzgeber nutzt zur Vertragserfüllung Lizenzen von Drittanbietern. Informationen hierzu finden sich unter: https://admin.virtualbadge.io/pages/licenses.html.

11. Datenschutz

11.1. Personenbezogene Daten verarbeitet Lizenzgeber nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist bzw. eine entsprechende Vereinbarung/Weisungslage besteht.
11.2. Soweit der Lizenzgeber personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
11.3. Der Lizenzgeber ist berechtigt, im Rahmen der Nutzung der Software anfallende Daten in aggregierter Form für Zwecke der statistischen Auswertung sowie zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Software zu nutzen. Hierbei werden keine Daten verwendet, die einen Rückschluss auf den Kunden oder einzelne natürliche Personen ermöglichen.

12. Haftung

12.1. Der Lizenzgeber haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2. Der Lizenzgeber haftet ferner für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers beruhen.
12.3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Fahrlässigkeit, es sei denn, es wird eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.4. Der Lizenzgeber haftet nicht für solche Schäden, die vermieden werden können, wenn der Kunde eine ordnungsgemäße Datensicherung vornimmt.
12.5. Nutzt der Lizenzgeber für die Erbringung der Dienstleistung Netze, Einrichtungen und Technologien Dritter, die nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle des Lizenzgebers steht, so haftet der Lizenzgeber für hieraus entstehende Schäden nur nachrangig. Der Kunde muss seinen Schaden zunächst gegenüber dem Dritten gerichtlich geltend machen. Etwaige Ansprüche des Lizenzgebers gegen den Dritten, die zur Geltendmachung des Schadens des Kunden gegen den Dritten erforderlich sind, werden vom Lizenzgeber zu diesem Zweck an den Kunden abgetreten. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, dem Kunden alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nur wenn und soweit der Kunde nicht in der Lage ist, von dem Dritten Ersatz des Schadens zu erlangen, kann der Kunde etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Lizenzgeber geltend machen (wenn und soweit die Anspruchsvoraussetzungen für eine Haftung des Lizenzgebers im Übrigen gegeben sind).
12.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

13. Rechtsmängel

13.1. Der Lizenzgeber haftet für die Verletzung von Rechten Dritter durch seine Dienste nur, soweit der Dienst vertragsgemäß genutzt wird. Der Lizenzgeber haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und am Ort der vertragsgemäßen Nutzung des Dienstes.
13.2. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine von dem Lizenzgeber erbrachte Leistung seine Rechte verletze, wird der Kunde den Lizenzgeber unverzüglich benachrichtigen. Der Lizenzgeber und ggf. seine Unterauftragnehmer sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Kosten abzuwehren.
13.3. Verletzt eine vom Lizenzgeber erbrachte Dienstleistung die Rechte Dritter, wird der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Dienstleistung verschaffen oder (ii) die Dienstleistung verletzungsfrei gestalten oder (iii) die Dienstleistung unter Erstattung der vom Kunden hierfür gezahlten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) beenden, wenn der Lizenzgeber mit angemessenem Aufwand keine andere Abhilfe schaffen kann. In diesem Fall (iii) ist der Lizenzgeber zur außerordentlichen Kündigung aller Verträge im Zusammenhang mit der Einräumung von Nutzungsrechten an der Software berechtigt.

14. Freistellung

14.1. Der Kunde stellt den Lizenzgeber auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei,
14.1.1. die darauf beruhen, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (einschließlich Daten, Produktinformationen, Vorlagen, Logos und Marken) die Rechte Dritter verletzen und
14.1.2. die aus der Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden resultieren,
14.2. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

15. Verjährung

15.1. Für Ansprüche nach Ziff. 12.1 und 12.2 gilt die gesetzliche Verjährung.
15.2. Im Übrigen verjähren Haftungsansprüche innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

16. Laufzeit und Kündigung

16.1. Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
16.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16.3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. Der Lizenzgeber ist in diesem Fall ferner berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren.
16.4. Nach Ablauf der im Einzelauftrag vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils denselben Zeitraum, sofern er nicht unter Einhaltung der im Einzelauftrag vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt wird. Liegt kein Einzelauftrag vor, kann die Kündigung jederzeit bis zum Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums erklärt werden. Abweichende Regelungen in individuell unterzeichneten Vertragsbedingungen gehen vor.

17. Folgen der Vertragsbeendigung

17.1. Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht des Kunden.
17.2. Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Zugriff auf die Software sowie auf erstellte Badges einzuschränken oder einzustellen.
17.3. Eine dauerhafte Verfügbarkeit oder Validierbarkeit von Badges nach Vertragsende ist nicht geschuldet.
17.4. Der Kunde kann bis zu drei Monate nach Wirksamwerden der Kündigung die Migration der von ihm übermittelten Daten in einem gängigen Dateiformat verlangen. Die Vergütung des Lizenzgebers richtet sich nach den dann gültigen Stundensätzen.
17.5. Auf Wunsch des Kunden unterstützt der Lizenzgeber den Kunden dabei, die Validierung der ausgestellten digitalen Nachweise auf die Webseite von Virtualbadge.io umzuziehen oder die Validierung eigenständig zu implementieren. Die Vergütung des Lizenzgebers richtet sich nach den dann gültigen Stundensätzen.

18.        Vertraulichkeit / Referenz

18.1.    Die Parteien sind für die Dauer dieses Vertrags sowie für die Dauer von drei Jahren nach dessen Beendigung verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Inhalte von Besprechungen gelten als vertrauliche Daten.
18.2.    Die Parteien geben vertrauliche Informationen nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiter. Ausgenommen sind Organe, Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer einer Partei (soweit diese die Informationen zur Erbringung der Dienstleistungen benötigen und in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet sind) sowie Dienstleister, die berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater).
18.3.    Die Parteien unternehmen wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die Einhaltung dieser Vertraulichkeitsbestimmungen durch ihre Mitarbeiter, im Falle von Unterauftragnehmern oder Vertretern, sicherzustellen.
18.4.    Die Bestimmungen über die Vertraulichkeit gelten nicht für Daten, die (i) bereits vor den Verhandlungen, die zu diesem Abkommen geführt haben, im Besitz einer Vertragspartei waren, (ii) bereits allgemein bekannt sind oder es später werden, ohne dass eine Vertragspartei gegen diese Bestimmung verstoßen hat, oder (iii) in Übereinstimmung mit einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Anordnung offengelegt werden, sofern die andere Vertragspartei in angemessener Weise über die gesetzliche Bestimmung oder die Anordnung unterrichtet worden ist.
18.5.    Der Lizenzgeber ist berechtigt, das Logo und den Namen des Kunden als Referenz auf seiner Website und in seinen Präsentationen zu verwenden.

19.        Schlussbestimmungen

19.1.    Für Änderungen / Ergänzungen sowie die Kündigung dieser Lizenzbedingungen ist eine elektronische Signatur durch ein entsprechendes Signaturprogramm (z.B. hubspot, DocuSign, o.ä.) erforderlich. In jedem Falle ist die Einhaltung der Schriftform ausreichend.
19.2.    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
19.3.    Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers

Kontakt

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